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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rotus GmbH für Lieferungen an gewerbliche Abnehmer

Rotus GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein · Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100164 · USt-IdNr. DE359703314 · Geschäftsführer: Angelo Rossi, Claudio Portus · business@rotusgmbh.de

Stand: 22.10.2026 · gilt für Bestellungen über shop.rotusgmbh.de sowie für Bestellungen per E-Mail, Telefon oder Messenger.

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen der Rotus GmbH (nachfolgend „Rotus“) und ihren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass Rotus erneut auf sie hinweisen muss.
  2. Rotus verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Wiederverkäufer. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung und jeder Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Rotus ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft vor Freischaltung oder Auslieferung zu prüfen, insbesondere durch Vorlage eines Gewerbenachweises, Handelsregisterauszugs oder einer gültigen USt-IdNr.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Rotus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis davon liefert. Sie gelten nur, wenn Rotus ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  5. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. Rahmenverträge, Sonderpreise, Zahlungsziele) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Kundenkonto und Freischaltung

  1. Bestellungen im Shop setzen ein Kundenkonto voraus. Nach der Registrierung prüft Rotus die Angaben und schaltet das Konto frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
  2. Der Kunde hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen (insbesondere Firma, Anschrift, USt-IdNr., Ansprechpartner) und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bestellungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden aufgegeben werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
  4. Rotus kann ein Kundenkonto sperren, wenn der Kunde falsche Angaben gemacht hat, mit Zahlungen in Verzug ist oder kein Unternehmer ist.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Waren im Shop, in Angebotslisten, Newslettern oder sonstigen Mitteilungen ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot dar. Sonderposten sind nur in begrenzter Menge verfügbar; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  2. Mit dem Absenden des Warenkorbs stellt der Kunde eine unverbindliche Anfrage. Der Eingang der Anfrage wird per E-Mail bestätigt; diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
  3. Rotus prüft Verfügbarkeit und Versandkosten. Rotus ist berechtigt, die Anfrage nur teilweise zu bestätigen, insbesondere Positionen zu streichen oder Mengen und Preise anzupassen, wenn Ware nicht oder nicht vollständig verfügbar ist. Abweichungen von der Anfrage teilt Rotus dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mit.
  4. Die Auftragsbestätigung (AB) von Rotus ist ein Angebot an den Kunden, das 3 Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) ab Zugang gültig ist. Der Kunde nimmt es an, indem er den Auftragswert laut AB innerhalb dieser Frist bezahlt. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Kreditkartenzahlung bzw. mit Eingang der Überweisung bei Rotus zustande. Geht innerhalb der Frist keine Zahlung ein, erlischt das Angebot, ohne dass es einer Stornierung bedarf; Rotus kann die Ware dann anderweitig verkaufen.
  5. Ist die verfügbare Restmenge eines Artikels kleiner als die Mindestabnahmemenge, kann der Kunde die gesamte Restmenge anfragen.
  6. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist Rotus berechtigt, die angegebene USt-IdNr. über das VIES-System der EU-Kommission zu prüfen und Anfragen mit ungültiger USt-IdNr. abzulehnen oder mit deutscher Umsatzsteuer zu bestätigen.
  7. Rotus speichert den Vertragstext. Bestelldaten und AGB werden dem Kunden mit der AB in Textform übermittelt; die AB steht zusätzlich im Kundenkonto zum Download bereit.

§ 4 Preise und Versandkosten

  1. Alle Preise sind Nettopreise in Euro ab Lager 37124 Rosdorf, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Versandkosten.
  2. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), sofern der Kunde eine gültige USt-IdNr. angibt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fallen die Voraussetzungen weg, ist der Kunde verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer nachzuzahlen.
  3. Rotus liefert ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Europäischen Union.
  4. Die Versandkosten richten sich nach den im Shop angegebenen Versandzonen und werden im Warenkorb vor Absenden der Anfrage angezeigt. Ändert sich die Anfrage durch eine Teilbestätigung, berechnet Rotus die Versandkosten neu. Rotus kann die Versandkosten in der AB zugunsten des Kunden anpassen.
  5. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands ist der Versand ab einem Netto-Warenwert von 10.000,00 € (ohne Versandkosten und Zahlungsmittelaufschlag) für den Kunden kostenfrei. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten fallen stets Versandkosten an.
  6. Der Mindestbestellwert beträgt 1.000,00 € Netto-Warenwert (ohne Versandkosten und Zahlungsmittelaufschlag). Unterschreitet der Warenwert diesen Betrag erst durch eine Teilbestätigung von Rotus, kann Rotus den Auftrag dennoch bestätigen oder die Anfrage insgesamt ablehnen. Mindestabnahmemengen je Artikel und Mengenstaffeln werden im Shop angezeigt.

§ 5 Zahlung

  1. Rotus bietet ausschließlich folgende Zahlungsarten an:
    • Vorkasse per Überweisung: Die Ware wird nach Zahlungseingang versandt. Als Verwendungszweck ist die AB-Nummer anzugeben.
    • Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe: Die Zahlung erfolgt über den Button „Jetzt zahlen“ im Kundenkonto oder in der AB-E-Mail.
  2. Für Zahlungen per Kreditkarte berechnet Rotus einen Zahlungsmittelaufschlag von 2 % auf den Netto-Warenwert der Bestellung (ohne Versandkosten). Auf den Aufschlag wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben, soweit die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Der Aufschlag wird im Warenkorb und in der AB als Euro-Betrag ausgewiesen. Der Kunde kann ihn vermeiden, indem er per Vorkasse zahlt.
  3. Der Zahlungsmittelaufschlag wird nicht erstattet, wenn der Kunde den Vertrag storniert oder die Rückabwicklung aus sonstigen Gründen zu vertreten hat. Storniert Rotus einzelne Positionen oder den gesamten Auftrag, etwa wegen fehlender Verfügbarkeit, erstattet Rotus den darauf entfallenden Aufschlag anteilig.
  4. Der Auftragswert laut AB ist ohne Abzug innerhalb der Gültigkeitsfrist der AB (3 Werktage, § 3 Abs. 4) zu zahlen. Rotus kann den Kunden vor Fristablauf per E-Mail erinnern. Bis zum Ablauf der Frist hält Rotus die bestätigte Ware für den Kunden zurück; danach wird sie freigegeben.
  5. Belastet der Kunde eine Kreditkartenzahlung unberechtigt zurück (Chargeback), trägt er die dadurch entstehenden Gebühren und Kosten.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  7. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und stehen im Kundenkonto zum Download bereit.

§ 6 Lieferung, Teillieferung, Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager in 37124 Rosdorf an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Eine Abholung durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Rotus ihr im Einzelfall vorher in Textform zugestimmt hat; einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht.
  2. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Vorkasse beginnt die Lieferzeit mit Zahlungseingang.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Mehrkosten für Teillieferungen trägt Rotus, es sei denn, der Kunde hat sie veranlasst.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Paketdienst, die Spedition oder die sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB), spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe über.
  5. Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen bei Rotus oder Vorlieferanten, die Rotus nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben der Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer Bestellung), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
  6. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich nach § 11.

§ 7 Annahmeverzug

  1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, kann Rotus Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen, insbesondere die Kosten für Rücktransport und erneute Zustellung bei Annahmeverweigerung.
  2. Für die Lagerung der Ware während des Annahmeverzugs kann Rotus eine pauschale Entschädigung von 0,5 % des Nettowarenwerts je angefangenem Monat verlangen, höchstens 5 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Nimmt der Kunde die Ware trotz Fristsetzung von 14 Tagen nicht an, kann Rotus vom Vertrag zurücktreten und anderweitig über die Ware verfügen.

§ 8 Beschaffenheit von Sonder- und Restposten

  1. Rotus handelt mit Rest-, Sonder- und Überhangposten. Der Zustand der Ware ergibt sich aus dem Feld „Zustand“ auf der Produktseite und aus der AB.
  2. Sonderposten stammen aus Lagerüberhängen, Sortimentswechseln und Restbeständen von Herstellern und Händlern. Folgende handelsübliche Merkmale sind deshalb Teil der vereinbarten Beschaffenheit und kein Mangel, sofern das Produkt selbst einwandfrei ist: leichte Lager- und Transportspuren an Kartons und Umverpackungen; Preis- oder Lageretiketten früherer Handelsstufen; unterschiedliche Verpackungsversionen oder Farbvarianten gegenüber den Produktfotos; mehrsprachige oder fremdsprachige Verpackungen und Anleitungen, wobei Rotus eine gesetzlich vorgeschriebene Anleitung in der Sprache des Bestimmungslandes bereitstellt; bei Produkten mit Mindesthaltbarkeit eine kürzere Restlaufzeit, wenn sie auf der Produktseite oder in der AB angegeben ist.
  3. Ware mit der Kennzeichnung „B-Ware“, „Retoure“, „Kundenrückläufer“, „ungeprüft“, „gebraucht“ oder „Paletten-/Mischposten“ wird in dem Zustand verkauft, der auf der Produktseite oder in der AB beschrieben ist. Bei Mischposten sind Zusammensetzung und Stückzahlen je Artikel nur so verbindlich, wie sie auf der Produktseite oder in der AB ausdrücklich zugesichert werden.
  4. Produktfotos können Beispielfotos sein und sind keine Beschaffenheitsangabe. Maßgeblich für die geschuldete Ware sind allein die Artikelangaben auf der Produktseite (Artikelbezeichnung, Artikelnummer, EAN und Zustand) sowie die AB. Angaben zu Gewicht und Maßen sind Circa-Werte.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Transportschäden, Rücksendungen

  1. Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falsch- und Mindermengen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung in Textform an business@rotusgmbh.de zu melden, möglichst mit Fotos und Lieferscheinnummer. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
  2. Äußerlich erkennbare Transportschäden und fehlende Packstücke sind bei Anlieferung auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg zu vermerken und vom Zusteller bestätigen zu lassen. Paletten sind vor Unterschrift auf äußere Beschädigungen zu prüfen.
  3. Rücksendungen werden ausschließlich von Rotus organisiert. Der Kunde meldet die Reklamation nach Abs. 1 an; ist eine Rücksendung erforderlich, beauftragt Rotus die Abholung beim Kunden und teilt ihm Termin und Ablauf mit. Der Kunde stellt die Ware vollständig und transportsicher verpackt zur Abholung bereit. Eigenmächtige Rücksendungen ohne Abholauftrag von Rotus kann Rotus zurückweisen; deren Kosten trägt der Kunde. Bei berechtigten Reklamationen trägt Rotus die Kosten der Abholung. Stellt sich nach der Abholung heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Kunde den Mangel selbst verursacht hat, trägt der Kunde die Kosten für Abholung, Prüfung und erneute Zustellung, sofern er bei Anmeldung der Reklamation hätte erkennen können, dass kein von Rotus zu vertretender Mangel vorliegt.
  4. Ein Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gilt im B2B-Geschäft nicht.

§ 10 Mängelansprüche

  1. Ist die Ware mangelhaft, leistet Rotus nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Ist Ersatzware bei Sonderposten nicht verfügbar, kann Rotus stattdessen den Kaufpreis für die mangelhafte Ware ganz oder anteilig gutschreiben.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur nach Maßgabe von § 11 verlangen.
  3. Mängelansprüche für Neuware verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
  4. Bei Ware, die auf der Produktseite im Feld „Zustand“ oder in der AB ausdrücklich als „B-Ware“, „Retoure“, „Kundenrückläufer“, „ungeprüft“, „gebraucht“ oder „Paletten-/Mischposten“ gekennzeichnet ist, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit sie den beschriebenen Zustand betreffen. Für sonstige Mängel solcher Ware gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten.
  5. Die Verkürzungen und Ausschlüsse nach Abs. 3 und 4 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 2, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB, wenn der Kunde die Ware an einen Verbraucher weiterverkauft hat.

§ 11 Haftung

  1. Rotus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn des Kunden aus geplanten Weiterverkäufen, soweit nicht Abs. 1 oder 2 eingreift.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Rotus.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Rotus (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er tritt Rotus bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) ab; Rotus nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
  3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter, etwa Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum von Rotus hinzuweisen und Rotus unverzüglich zu informieren.
  4. Bei Zahlungsverzug kann Rotus nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Rotus um mehr als 10 %, gibt Rotus auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Rotus stehen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Bei Reklamationen einzelner Positionen darf der Kunde nur den Anteil des Kaufpreises zurückhalten, der in angemessenem Verhältnis zum Mangel steht.

§ 14 Weiterverkauf und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für den rechtskonformen Weiterverkauf der Ware verantwortlich, insbesondere für Preisangaben, Informationspflichten gegenüber seinen Abnehmern und die eigene Registrierung nach Verpackungsgesetz und Elektrogesetz, soweit ihn diese als Händler oder Inverkehrbringer treffen.
  2. Beim Export in Länder außerhalb der EU hat der Kunde die dort geltenden Einfuhr-, Kennzeichnungs- und Produktvorschriften selbst zu prüfen und einzuhalten.
  3. Die Nutzung von Produktfotos und -texten von Rotus für den Weiterverkauf bedarf der Zustimmung von Rotus. Markenrechte Dritter bleiben unberührt.
  4. Erhält der Kunde Hinweise auf Sicherheitsmängel oder Rückrufe zu gelieferten Produkten, informiert er Rotus unverzüglich und wirkt bei Rückrufmaßnahmen mit, insbesondere durch Angaben zu seinen Abnehmern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Datenschutz

Rotus verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter shop.rotusgmbh.de/datenschutz. Für die Zahlungsabwicklung werden die erforderlichen Daten an Stripe, für den Versand an den Logistikdienstleister und das beauftragte Transportunternehmen weitergegeben.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Rotus in Monheim am Rhein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Rotus. Rotus ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  6. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen, auch automatisch erstellte, dienen nur der Information; bei Abweichungen gilt ausschließlich die deutsche Fassung.